Die ersten Monate in einem neuen Arbeitsverhältnis gelten als Bewährungsphase. Arbeitgeber prüfen, ob die Zusammenarbeit ihren Erwartungen entspricht, und auch Arbeitnehmer überlegen in dieser Zeit, ob die Stelle zu ihnen passt. Gleichzeitig besteht in der Probezeit eine besondere Unsicherheit, weil die Kündigungsfristen kürzer sind und der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht greift. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten sowie über mögliche Schritte im Falle einer Kündigung.
Kurzfassung
|
Kündigung in der Probezeit: Das gilt rechtlich
Die Probezeit kann arbeitsvertraglich vereinbart werden und dauert in der Regel sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen beendet werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kündigung zum Monatsende oder zum 15. des Monats ausgesprochen wird.
Für Arbeitgeber bedeutet diese Regelung, dass sie während der Einarbeitungsphase schneller auf eine unpassende Zusammenarbeit reagieren können. Für Arbeitnehmer bringt dies allerdings den Nachteil mit sich, dass sie in dieser Phase noch nicht durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt sind.
Rechte von Arbeitnehmern während der Probezeit
Obwohl der allgemeine Kündigungsschutz in den ersten sechs Monaten noch nicht greift, sind Arbeitnehmer nicht vollkommen ohne Schutz. Schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gelten bestimmte gesetzliche Bestimmungen.
Eine Kündigung darf nicht aus diskriminierenden Gründen ausgesprochen werden, wie etwa wegen Geschlecht, Herkunft, Religion oder einer Behinderung. Arbeitnehmerinnen genießen ab dem ersten Arbeitstag besonderen Kündigungsschutz im Rahmen des Mutterschutzgesetzes. Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist nur in seltenen Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich. Auch für Arbeitnehmer in Elternzeit oder mit einer Schwerbehinderung bestehen besondere Schutzrechte, die eine Kündigung erschweren oder ausschließen können.
Wer eine Kündigung erhält, sollte daher immer prüfen, ob einer dieser Schutzfälle zutrifft.
Pflichten von Arbeitnehmern in der Probezeit
Arbeitnehmer haben während der Probezeit die gleichen Pflichten wie in einem regulären Arbeitsverhältnis. Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Arbeitszeiten einzuhalten, ihre Arbeitsaufgaben sorgfältig zu erfüllen und sich korrekt am Arbeitsplatz zu verhalten. Verstöße gegen diese Pflichten können gerade in der Probezeit sehr schnell zu einer Kündigung führen, da Arbeitgeber in dieser Phase keine langen Begründungen benötigen.
Daher sollten Arbeitnehmer die Probezeit nutzen, um Zuverlässigkeit, Leistungsbereitschaft und Teamfähigkeit zu zeigen.
Kündigung durch Arbeitnehmer in der Probezeit
Die Möglichkeit zur Kündigung besteht während der Probezeit nicht nur für den Arbeitgeber. Auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Wochen beenden. Dies kann sinnvoll sein, wenn sich herausstellt, dass die Arbeitsstelle nicht den eigenen Erwartungen entspricht oder die Zusammenarbeit nicht passt.
Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist nicht wirksam und führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Kündigungsschutzklage in der Probezeit
Auch in der Probezeit kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Allerdings ist es wichtig zu wissen, welche Kündigungsschutzklage Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Ihre Kündigung erfolgreich anfechten zu können. Da das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten greift, ist eine Klage allerdings nur dann erfolgversprechend, wenn die Kündigung gegen besondere Schutzrechte verstößt. Das ist beispielsweise bei Diskriminierung, während einer Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit einer anerkannten Schwerbehinderung der Fall.
In solchen Situationen ist es ratsam, die rechtliche Lage durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen.
Besondere Situation: Krankheit während der Probezeit
Eine längere Krankheit während der Probezeit kann ebenfalls ein Anlass für eine Kündigung sein. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber auch während einer Krankheit kündigen. Allerdings darf eine Kündigung nicht ausschließlich deshalb erfolgen, weil ein Arbeitnehmer krank geworden ist. Erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses allein aus diesem Grund, kann eine rechtliche Überprüfung angebracht sein.
Praktische Hinweise für Arbeitnehmer
Wer während der Probezeit eine Kündigung erhält, sollte einige Punkte beachten. Zunächst ist es wichtig, das Kündigungsschreiben genau zu prüfen. Entscheidend sind das Datum, die Einhaltung der Kündigungsfrist sowie die rechtsverbindliche Unterschrift.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Arbeitnehmer sollten außerdem wissen, dass eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden kann. Diese Frist ist zwingend einzuhalten.
Unabhängig von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses Dokument ist wichtig für die weitere berufliche Laufbahn und sollte deshalb immer eingefordert werden.
Fazit
Die Kündigung in der Probezeit ist für Arbeitnehmer mit Unsicherheiten verbunden, da der allgemeine Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten greift. Dennoch bestehen wichtige Rechte, die nicht übersehen werden dürfen. Vor allem Diskriminierung, Mutterschutz und Schwerbehinderung bieten bereits ab dem ersten Tag einen besonderen Schutz.
Auch wenn Arbeitgeber in der Probezeit mit verkürzter Frist kündigen können, sind Arbeitnehmer nicht rechtlos. In bestimmten Fällen kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein, wenn sie gut begründet wird. Wer eine Kündigung erhält, sollte die rechtliche Situation genau prüfen lassen und die dreiwöchige Klagefrist beachten. So lassen sich Chancen wahren und mögliche Fehler vermeiden.