D2C

AGB LED Board

Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Schaltung von Außenwerbung

Die Werbe- und Marketingagentur Zweckorientiert. [Werbung mit Sinn] nachfolgend „Werbeagentur“ genannt, vermarktet eine Multimediawand an der Eckendorfer Str. in Bielefeld. Vertragspartner sind die Werbeagentur und die jeweiligen Kunden nachfolgend „Werbepartner“ genannt. Der Werbepartner beauftragt die Werbeagentur zur Erfüllung des Auftrags. Der Auftrag umfasst die Schaltung der Anzeigen zur Einblendung von Bild- und Videodaten auf der Multimediawand.

 

1. Gewährleistung

 

1.1 Der Werbepartner hat die Pflicht, die Bild- und oder Videodaten vor der Schaltung zu prüfen.
Nach der schriftlichen Freigabe des Werbepartners entfallen alle Gewährleistungsansprüche auf Vollständigkeit oder Fehler.

1.2 Bei fehlerhafter Schaltung, technischen Störungen oder Ausfällen der Anlage, ist die Werbeagentur dazu berechtigt, die Laufzeit um den Zeitraum der fehlerhaften Schaltung zu verlängern, oder den betroffenen Zeitraum zu erstatten. Diese Entscheidung obliegt allein der Werbeagentur. Weitere Ansprüche seitens der Werbepartner können nicht geltend gemacht werden.

 

2. Pflichten des Werbepartners

 

2.1 Der Werbepartner sichert mit der Auftragserteilung zu, dass er alle erforderlichen Lizenzen und Nutzungsrechte und sonstigen Rechte für die gestellten Werbeeinblendungen erworben hat und diese in vollem Umfang verwendet werden dürfen. Der Werbepartner stellt die Werbeagentur von allen Kosten, die durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen können, frei. Die Rechte umfassen Urheberrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Presserecht und sonstige rechtliche Bestimmungen.

2.2 Ohne eine Zustimmung der Werbeagentur ist eine Weitergabe/Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht möglich.

 

3. Inhalt der Bild- und oder Videodaten

 

3.1 Inhalte können Bilder, Texte, Animationen oder Videoelemente enthalten.

3.2 Inhalte der gelieferten Daten müssen dem Werbepartner eindeutig zuzuordnen sein. Verstöße, insbesondere Verstöße gegen §4 JMStV (Verbreitung von Pornografie, Gewaltverherrlichung oder, rassistischen Inhalten) ziehen Vertragsstrafe von 20.000€ nach sich.

3.3 Die Einblendung von Bewegtbildern, Animationen und Videoelementen kann unter bestimmten Umständen in statische Inhalte (ohne Bewegung) nachträglich von der Werbeagentur angefordert werden. Auch die Laufzeiten können zusammengefasst werden, wenn die Werbeagentur dazu Veranlassung sieht (z.B. aufgrund von gesetzlichen Vorgaben). Der Werbepartner wird über den Grund der Veränderung informiert. Ansprüche gegen die Werbeagentur oder Rücktrittsrechte entstehen dadurch nicht.

 

4. Rücktrittsrechte

 

4.1 Die Werbeagentur behält sich das Recht vor, auch nach Eingehung des Vertrags die Werbeeinblendung abzulehnen, wenn die „Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Schaltung von Außenwerbung“ vom Werbepartner nicht eingehalten werden. Die Zahlungsverpflichtung bleibt aufrecht erhalten.

4.2 Der Werbepartner hat einen Anspruch auf die Begründung der Ablehnung. Sollte der Auftraggeber keine Daten zur Verfügung stellen oder eine Zusammenarbeit unzumutbar sein, besteht für den Werbepartner kein Anspruch auf Aussetzung der Zahlung oder Rückerstattung bereits geleisteter oder zukünftiger Zahlungen.

 

5. Preis/ Laufzeiten

 

5.1 Für den Vertrag bindend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, Zahlungsziele und Laufzeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Weitere Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Die Laufzeit endet nach der Vertragserfüllung und verlängert sich nicht automatisch.

5.2 Preise für die Anfertigung von Inhalten für die LED Videowand werden gesondert angeboten und abgerechnet und sind kein Bestandteil der Leistung.

 

6. Zahlungen

 

6.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder für den gesamten Vertragszeitraum im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen, Folgerechnungen an jedem 1. des Monats im Voraus zu zahlen. Bei Zahlungsverzug von 14 Werktagen behält sich die Werbeagentur das Recht vor, die Schaltung der Werbeanzeige einzustellen und den Arbeitsaufwand für die Einstellung und die Wiedereinrichtung mit 69,- € pro Stunde in Rechnung zu stellen.

 

7. Stornierung

 

7.1 Eine Stornierung von Aufträgen nach Abschluss des Vertrags ist nicht möglich.

 

8. Geltungsbereich

 

8.1 Alle anzuschließenden oder abgeschlossenen Verträgen zwischen der Werbeagentur und dem Werbepartner gelten ausschließlich die hier genannten Bedingungen. Alle abweichenden AGBs und Absprachen außerhalb dieser AGBs werden nicht anerkannt und ihnen wird ausdrücklich widersprochen. Die Gültigkeit dieser AGBs wird bei Erteilung des Auftrags anerkannt.

 

9. Vertragsabschluss

 

9.1 Ein Vertrag zwischen Werbeagentur und Werbepartner kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, der Unterschrift des Werbepartners und der abschließenden schriftlichen Bestätigung seitens der Werbeagentur zustande. Preise und Laufzeiten werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.

 

10. Referenz

 

10.1 Der Werbepartner stimmt der kostenlosen Einblendung der Bild- und Videodaten, sowie des Logos und der Firmendaten als Referenz auf der Internetseite und in weiterem Werbematerial zu. Der Auftraggeber kann dem zu jedem Zeitpunkt widersprechen.

 

11. Haftung

 

11.1 Die Haftung umfasst ausschließlich die Dienstleistung der Einblendung von Bild- und Videodaten auf der LED Videowand. Für Werbeziele oder Ergebnisse aufgrund der Einblendungen haftet die Werbeagentur nicht. Auch ein Ausgleich für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden ist ausgeschlossen.

11.2 Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Die Haftung orientiert sich an dem Punkt „1.2“ der oben genannten Gewährleistung.

 

12. Haftungssaugschluss

 

12.1 Die Werbeagentur haftet nicht für den Inhalt der Einblendungen auf der LED Videowand. Uns obliegt ausschließlich die Schaltung der durch den Werbepartner zur Verfügung gestellten Daten.

 

13. Copyright

 

13.1 Alle Daten sind Urheberrechtlich geschützt. Die Rechte behält sich die Werbeagentur vor. Eine Weitergabe oder Verwendung ohne ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers oder des Lizenzinhabers ist nicht gestattet.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand können von der Werbeagentur frei bestimmt werden und es gilt deutsches Recht.

Stand 24.04.17

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