Mit einem Altersvorsorgedepot für Kinder sollen Eltern ab 2027 eine staatliche Förderung von monatlich zehn Euro nutzen und durch zusätzliche Sparbeiträge Kapital für die spätere Rente ihrer Kinder aufbauen. Die Einzahlungen können langfristig in Aktienfonds und ETFs angelegt werden, deren Wertentwicklung von den Kapitalmärkten abhängt.
Wie viel Vermögen bis zum Renteneintritt entsteht, hängt von der Anlagedauer, den zusätzlichen Sparbeiträgen und den laufenden Anlagekosten ab. Da das geförderte Kapital grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr verfügbar sein soll, müssen Eltern für frühere Ausgaben wie Ausbildung oder Studium gesonderte Rücklagen bilden.
Kurzfassung
- Staatliche Förderung: Anspruchsberechtigte Kinder sollen vom sechsten bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro erhalten.
- Förderbeginn: Die Frühstart-Rente soll 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 starten.
- Private Einzahlungen: Eltern und andere Personen sollen jährlich bis zu 6.840 Euro zusätzlich in einen eigenen Standarddepot-Vertrag für das Kind einzahlen können.
- Kapitalanlage: Aktienfonds und ETFs ermöglichen Kapitalerträge, unterliegen jedoch Kursschwankungen und Verlustrisiken.
- Steuerliche Behandlung: Erträge sollen während der Ansparphase steuerfrei bleiben, während spätere Auszahlungen grundsätzlich steuerpflichtig sind.
Was ist ein Altersvorsorgedepot für Kinder?
Ein Altersvorsorgedepot für Kinder ist ein langfristiger Anlagevertrag, bei dem Kapital für die spätere Altersvorsorge angespart wird. Anders als bei einem klassischen Sparkonto wird das Geld am Kapitalmarkt investiert, beispielsweise in breit gestreute Aktienfonds.
Das geplante Altersvorsorgedepot ermöglicht damit einen Vermögensaufbau ohne verpflichtende Beitragsgarantie, sodass das angelegte Kapital an möglichen Kurssteigerungen und Erträgen der ausgewählten Fonds teilnehmen kann.
Breit gestreute ETFs investieren in Unternehmen unterschiedlicher Länder und Branchen, wodurch sich das Verlustrisiko einzelner Aktien auf zahlreiche Anlagen verteilt, während allgemeine Kursrückgänge weiterhin möglich bleiben.
Wiederangelegte Fondserträge können das angesparte Kapital über mehrere Jahrzehnte erhöhen, da sie ebenfalls an möglichen Kurssteigerungen und weiteren Erträgen beteiligt sind.
Welche Kinder erhalten ab 2027 die staatliche Förderung?
Die Frühstart-Rente soll ab dem 1. Januar 2027 zunächst Kinder der Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 mit erstem Wohnsitz in Deutschland fördern. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Anspruchsberechtigte Kinder sollen zwischen dem sechsten und dem 18. Geburtstag monatlich zehn Euro erhalten, wodurch sich über zwölf Jahre staatliche Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro ergeben. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 soll die Förderung rückwirkend ab Januar 2026 berücksichtigt werden, während die ersten staatlichen Auszahlungen für 2027 vorgesehen sind.
Die staatlichen Förderbeträge sollen ohne gesonderten Antrag auf einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag fließen, den Eltern für ihr Kind eröffnen können. Das eingezahlte Geld wird anschließend am Kapitalmarkt angelegt, beispielsweise in breit gestreute Aktienfonds.
Was passiert, wenn Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Eröffnen Eltern kein eigenes Altersvorsorgedepot für ihr Kind, sollen die monatlichen zehn Euro staatlicher Förderung zunächst automatisch in eine gemeinschaftliche Kapitalanlage der Deutschen Bundesbank fließen.
Die Bundesbank soll das Geld ausschließlich in weltweit gestreute Aktien oder Aktienfonds investieren, um das Verlustrisiko einzelner Unternehmen auf zahlreiche Anlagen zu verteilen. Allgemeine Kursrückgänge können den Wert des angesparten Kapitals dennoch verringern.
Eltern können das staatlich angesparte Guthaben später in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag übertragen lassen, wobei dieser Abruf nach den geplanten Regelungen bis zum 35. Geburtstag des Kindes möglich sein soll.
Während der gemeinschaftlichen Verwaltung können Eltern keine zusätzlichen Sparbeiträge einzahlen, da freiwillige Einzahlungen nur über einen eröffneten Standarddepot-Vertrag vorgesehen sind.
Wie viel können Eltern zusätzlich für ihre Kinder einzahlen?
Eltern können die staatliche Förderung von monatlich zehn Euro durch private Einzahlungen von insgesamt bis zu 6.840 Euro jährlich in einen Standarddepot-Vertrag ergänzen, sofern die geplanten gesetzlichen Regelungen in Kraft treten.
Auch Großeltern oder andere Personen können sich mit eigenen Sparbeiträgen am Vermögensaufbau beteiligen, wobei die jährliche Einzahlungsgrenze für alle freiwilligen Beiträge zusammen gilt. Ein verpflichtender Eigenbeitrag ist nicht vorgesehen, sodass anspruchsberechtigte Kinder die staatlichen zehn Euro auch ohne zusätzliche private Einzahlungen erhalten sollen.
Bei einer monatlichen Sparrate von 50 Euro über 40 Jahre und einer angenommenen durchschnittlichen Jahresrendite von vier Prozent entsteht rechnerisch ein Kapital von rund 59.000 Euro. Davon entfallen 24.000 Euro auf die eigenen Einzahlungen, während die übrigen rund 35.000 Euro aus der angenommenen Wertentwicklung und wiederangelegten Erträgen resultieren.
Das Rechenbeispiel berücksichtigt weder Steuern noch Anlagekosten und stellt keine Renditegarantie dar, da tatsächliche Kapitalerträge von der Entwicklung der Finanzmärkte abhängen und auch Verluste möglich sind.
Welche steuerlichen Vorteile bietet das Altersvorsorgedepot?
Kapitalerträge innerhalb des geförderten Standarddepot-Vertrags sollen während der gesamten Ansparphase steuerfrei bleiben, sodass beispielsweise Fondserträge ohne unmittelbaren Abzug von Kapitalertragsteuer wieder angelegt werden können.
Bei der späteren Auszahlung im Rentenalter unterliegen die Leistungen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung, sodass die Einkommensteuer erst auf die ausgezahlten Beträge anfällt.
Freiwillige Einzahlungen der Eltern in das Altersvorsorgedepot ihres Kindes können grundsätzlich nicht als eigene Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, da die Beiträge dem Vorsorgevertrag des Kindes zugeordnet sind.
Welche Kosten entstehen bei einem Altersvorsorgedepot für Kinder?
Laufende Depotgebühren und Fondskosten verringern die tatsächlich erzielte Rendite, da die anfallenden Kosten regelmäßig vom angelegten Kapital oder den erwirtschafteten Erträgen abgezogen werden.
Für zertifizierte Standarddepot-Verträge ist eine Effektivkostengrenze von einem Prozent jährlich vorgesehen, während bis zum 18. Geburtstag des Kindes keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen sollen.
Eltern sollten bei der Auswahl eines Altersvorsorgedepots insbesondere die jährlichen Fondskosten, mögliche Depotführungsgebühren und zusätzliche Kosten bei Vertragsänderungen vergleichen, da sich selbst geringe Gebührenunterschiede über mehrere Jahrzehnte auf das angesparte Vermögen auswirken.
Altersvorsorgedepot oder klassisches Kinderdepot – was sind die Unterschiede?
Ein klassisches Kinderdepot eignet sich für den Vermögensaufbau zur Finanzierung eines Studiums, des Führerscheins oder der ersten Wohnung, da das angesparte Kapital grundsätzlich ab dem 18. Geburtstag vom Kind selbst verwendet werden kann.
Mit Erreichen der Volljährigkeit erhält das Kind die alleinige Verfügungsgewalt über das klassische Kinderdepot und kann selbst entscheiden, ob es die Wertpapiere verkauft, das Geld auszahlt oder weiterhin investiert.
Beim staatlich geförderten Altersvorsorgedepot soll das angesparte Kapital dagegen grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden können, da die Förderung ausdrücklich dem Aufbau zusätzlicher Altersrücklagen dient.
Nach dem 18. Geburtstag soll das Guthaben in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können, sodass die bisher angesparten Beträge weiterhin für den Ruhestand investiert bleiben.
Eltern können beide Depotformen kombinieren, indem sie über ein klassisches Kinderdepot Rücklagen für Ausbildung und Berufseinstieg aufbauen und das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot für die finanzielle Absicherung im Rentenalter nutzen.
Fazit
Mit der geplanten Frühstart-Rente sollen anspruchsberechtigte Kinder bis zu 1.440 Euro staatliche Förderung erhalten, die Eltern durch freiwillige Sparbeiträge ergänzen können. Wie viel Kapital bis zum Rentenalter entsteht, hängt von der Anlagedauer, den gewählten Fonds, den laufenden Kosten und der Entwicklung der Kapitalmärkte ab.
Eltern sollten deshalb die Fördervoraussetzungen und Depotkosten vergleichen sowie getrennte Rücklagen für Ausbildung, Studium oder größere Anschaffungen bilden, da das geförderte Vorsorgevermögen grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden soll.

